Amtsgericht Tiergarten
§ 184 b StGB: Facebook
Ein Spaßbild auf Facebook wurde für unseren Mandanten zum Problem. Leider hat er sich erst mit Erhebung der Anklage entschieden, einen Fachanwalt für Strafrecht mit seiner Verteidigung zu beauftragen. Sicher hätten wir bereits im Ermittlungsverfahren eine Lösung mit der Staatsanwaltschaft gefunden, so musste er sich vor Gericht verantworten. Im Ergebnis konnten wir aber im Rahmen der Hauptverhandlung soswohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen, sogar ganz ohne Auflage.
➤ Verfahren eingestellt, § 153 Abs. 2 StPO